Das Berliner Hundegesetz
Das Berliner Hundegesetz trägt offiziell den Titel
„Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin“
und wird auch als HundeG bezeichnet. Es ist am
22. Juli 2016 in Kraft getreten und enthält die wichtigsten Vorschriften
für Hundehalterinnen und Hundehalter in Berlin.
Ziel des Gesetzes ist es, Gefahren und Belästigungen zu vermeiden, die
durch das Halten oder Führen von Hunden entstehen können. Es regelt unter
anderem die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden, die
Haftpflichtversicherung, die Leinenpflicht sowie besondere Anforderungen
für als gefährlich eingestufte Hunde.
Was regelt das Berliner Hundegesetz?
Das Hundegesetz ist in sechs Abschnitte gegliedert:
- Allgemeine Vorschriften und Begriffsbestimmungen
Dazu gehören unter anderem der Zweck und Geltungsbereich des Gesetzes,
die Definition der Hundehalterin beziehungsweise des Hundehalters,
Vorschriften zur Kennzeichnung sowie Regelungen zu Sachkunde,
Wesenstest und Hunderegister. - Allgemeine Pflichten
Dieser Abschnitt behandelt beispielsweise die Kennzeichnungs- und
Registrierungspflicht, die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung,
Mitnahmeverbote sowie Regeln zur Zucht, Abgabe und zum Erwerb von Hunden. - Gefährliche Hunde
Für gefährliche Hunde gelten besondere Vorschriften. Dazu zählen unter
anderem Anzeige- und Nachweispflichten, Maulkorb- und Leinenpflichten
sowie Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Eignung der haltenden
oder führenden Person. - Nicht gefährliche Hunde
Hier werden die allgemeinen Anforderungen an die Unterbringung,
Beaufsichtigung und das Führen von Hunden geregelt. Außerdem enthält
dieser Abschnitt die Berliner Leinenpflicht und mögliche Ausnahmen. - Anordnungen, Datenschutz und Bußgelder
Dieser Abschnitt enthält die Befugnisse der zuständigen Behörden,
Datenschutzbestimmungen, Verordnungsermächtigungen und
Bußgeldvorschriften. - Übergangsregelungen
Der abschließende Abschnitt enthält Regelungen für besondere
Übergangsfälle.
Wichtige Pflichten für Hundehalter in Berlin
- Der Hund muss dauerhaft und fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein.
- Der Hund muss im zentralen Berliner Hunderegister angemeldet werden.
- Für den Hund muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
- Die geltenden Leinenpflichten und Mitnahmeverbote müssen beachtet werden.
- Für gefährliche Hunde gelten zusätzliche Anzeige-, Nachweis-, Leinen- und Maulkorbpflichten.
Eine Registrierung in einem anderen Haustierregister ersetzt die Anmeldung
im zentralen Berliner Hunderegister nicht. Seit dem 1. Januar 2024 gilt die
An- oder Abmeldung im zentralen Hunderegister zugleich als steuerliche
An- beziehungsweise Abmeldung beim Finanzamt.
Offizielle Informationen zum Berliner Hundegesetz
Die aktuellen gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen, Formulare und
weiterführenden Informationen finden Sie auf der offiziellen Internetseite
des Landes Berlin:
Berliner Hundegesetz auf Berlin.de ansehen
Dort finden Sie außerdem Informationen zum Berliner Hunderegister, zu
Sachkundeprüfungen und Wesenstests, zu anerkannten Sachverständigen sowie
zu den Verordnungen für gefährliche Hunde.
Hinweis: Diese Seite bietet eine allgemeine Übersicht und stellt keine
Rechtsberatung dar. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuellen
gesetzlichen Bestimmungen und die offiziellen Informationen des Landes
Berlin.